Verwaltungsrecht & Öffentliches Wirtschaftsrecht

Verwaltungsrecht & Öffentliches Wirtschaftsrecht

Konflikte mit Behörden erfordern strategisches Fingerspitzengefühl und profunde Kenntnis der Verwaltungsstrukturen.

Wann sollten Sie uns kontaktieren?

Sie haben einen behördlichen Bescheid erhalten, eine beantragte Genehmigung wurde abgelehnt oder eine Behörde verlangt weitere Unterlagen. Vielleicht geht es um Auflagen für ein Bauvorhaben oder einen Betrieb, eine angekündigte Anhörung oder die Vorbereitung eines Genehmigungsantrags. Beschreiben Sie den bisherigen Verlauf und nennen Sie bekannte Termine sowie das Empfangsdatum vorhandener Schreiben.

Leistungen und Themen

  • Prüfung behördlicher Bescheide und ihrer Begründung
  • Vorbereitung und Begleitung von Genehmigungsverfahren
  • Einordnung bau- und gewerberechtlicher Auflagen
  • Vorbereitung von Stellungnahmen im Anhörungsverfahren
  • Abstimmung und Korrespondenz mit Behörden
  • Prüfung geeigneter Rechtsbehelfe und vereinbarte Vertretung

Unser Ansatz

Konflikte mit Behörden erfordern strategisches Fingerspitzengefühl und profunde Kenntnis der Verwaltungsstrukturen. Ob komplexe Genehmigungsverfahren, bau- und gewerberechtliche Auflagen oder das Vorgehen gegen rechtswidrige Bescheide: Wir führen für Sie den Dialog auf Augenhöhe und setzen Ihre Interessen im Widerspruchs- sowie im Verwaltungsstreitverfahren konsequent durch.

Ihr Mehrwert

Waffengleichheit gegenüber staatlichen Institutionen und die rechtssichere Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Bauvorhaben.

Vorgehensweise

  1. Anliegen schildern Beschreiben Sie Ihre Situation, Ihr Ziel und die beteiligten Personen oder Stellen. Nennen Sie bekannte Termine und Fristen bereits in Ihrer Anfrage.
  2. Unterlagen zusammenstellen Übermitteln Sie vorhandene Schreiben, Verträge und relevante Belege mit einer kurzen zeitlichen Übersicht. Welche weiteren Unterlagen hilfreich sind, klären wir anhand Ihres Anliegens.
  3. Prüfung und Mandatsannahme klären Wir klären, ob und in welchem Umfang wir Ihr Anliegen übernehmen können. Vor der Beauftragung besprechen wir Leistungsumfang und Vergütung; die Mandatsannahme bestätigen wir ausdrücklich.
  4. Weiteres Vorgehen abstimmen Nach Mandatsannahme besprechen wir die rechtlichen Möglichkeiten, die nächsten Schritte und die Kommunikation. Beratung und gegebenenfalls Vertretung richten sich nach Ihrem Fall und dem vereinbarten Auftrag.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung?

Hilfreich sind das vollständige Behördenschreiben mit Anlagen, eine vorhandene Rechtsbehelfsbelehrung, Angaben zum Empfang und die bisherige Korrespondenz. Fügen Sie bereits gestellte Anträge, eingereichte Nachweise und eine kurze zeitliche Übersicht bei. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, klären wir anhand Ihres Falls.

Muss ich gegen einen Bescheid immer zuerst Widerspruch einlegen?

Nein. Ob ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist oder ein anderer Rechtsbehelf in Betracht kommt, hängt von der Angelegenheit und den anwendbaren Vorschriften ab. Für die Prüfung sind der vollständige Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung wichtig. Aus einer allgemeinen Internetinformation lässt sich der richtige Schritt für Ihren Fall nicht ableiten.

Kann ich mich schon vor einer Behördenentscheidung beraten lassen?

Sie können auch mit einem geplanten Antrag, einer Anhörung oder offenen Fragen zu behördlichen Anforderungen anfragen. Hilfreich sind das Schreiben der Behörde, Ihr bisheriger Antrag und eine Beschreibung Ihres Vorhabens. Ob und in welchem Umfang wir Sie begleiten können, klären wir vor der Mandatsannahme.

Können Sie eine Genehmigung oder einen bestimmten Ausgang zusagen?

Ein bestimmtes Ergebnis oder eine Bearbeitungsdauer können wir nicht zusagen. Wir prüfen die Ausgangslage und besprechen die rechtlichen Möglichkeiten, offene Fragen und das vereinbarte Vorgehen. Die Entscheidung der zuständigen Behörde oder des Gerichts lässt sich durch die Beauftragung nicht garantieren.

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

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