Strafverteidigung & Wirtschaftsstrafrecht
Ein Ermittlungsverfahren bedroht Ihre Existenz und Ihre Reputation.
Wann sollten Sie uns kontaktieren?
Konsequenter Schutz Ihrer verfassungsmäßigen Rechte bei Festnahmen, Durchsuchungen und im Strafverfahren.
Leistungen und Themen
- Prüfung des Tatvorwurfs
- Akteneinsicht nach Mandatsannahme
- Verteidigungsstrategie
- Ermittlungsverfahren
- Strafbefehl und Anklage
- Hauptverhandlung
- Verkehrsstrafrecht
Unser Ansatz
Ein Ermittlungsverfahren bedroht Ihre Existenz und Ihre Reputation. In Krisensituationen reagieren wir sofort und konsequent. Mit strategischem Geschick, fundierter Prozesserfahrung und absoluter Diskretion führen wir Sie durch das Ermittlungs- und Hauptverfahren. Bei Bedarf koordinieren wir ein starkes Netzwerk aus spezialisierten Ermittlungspersonen und Sachverständigen zu Ihrer Entlastung.
Ihr Mehrwert
Konsequenter Schutz Ihrer verfassungsmäßigen Rechte bei Festnahmen, Durchsuchungen und im Strafverfahren.
Vorgehensweise
- Anliegen schildern Beschreiben Sie Ihre Situation, Ihr Ziel und die beteiligten Personen oder Stellen. Nennen Sie bekannte Termine und Fristen bereits in Ihrer Anfrage.
- Unterlagen zusammenstellen Übermitteln Sie vorhandene Schreiben, Verträge und relevante Belege mit einer kurzen zeitlichen Übersicht. Welche weiteren Unterlagen hilfreich sind, klären wir anhand Ihres Anliegens.
- Prüfung und Mandatsannahme klären Wir klären, ob und in welchem Umfang wir Ihr Anliegen übernehmen können. Vor der Beauftragung besprechen wir Leistungsumfang und Vergütung; die Mandatsannahme bestätigen wir ausdrücklich.
- Weiteres Vorgehen abstimmen Nach Mandatsannahme besprechen wir die rechtlichen Möglichkeiten, die nächsten Schritte und die Kommunikation. Beratung und gegebenenfalls Vertretung richten sich nach Ihrem Fall und dem vereinbarten Auftrag.
Besonnen handeln
Vor einer Einlassung gegenüber Ermittlungsbehörden kann zunächst Akteneinsicht und eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig einordnen.
Häufige Fragen
Soll ich bei der Polizei spontan aussagen?
Vor einer Einlassung kann zunächst Akteneinsicht beziehungsweise eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Lassen Sie Ihre konkrete Verfahrensstellung klären.
Gibt es eine garantierte Notfallerreichbarkeit?
Eine durchgehend besetzte Notfallvertretung wird derzeit nicht zugesagt. Anfragen werden nach Eingang geprüft.
