R | K | S · Pflichtangaben nach § 5 DDG

Pflichtangaben nach § 5 DDG

Die Berufsbezeichnung Advocaat bezieht sich auf die Niederlande. Informationen zum niederländischen Berufsrecht stellt die Nederlandse orde van advocaten bereit. Die Bedingungen und berufliche Zuständigkeit für ein konkretes Mandat werden bei dessen Annahme geklärt.

Stand: 25. Oktober 2026

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