Wie werden anwaltliche Leistungen vergütet?
Die passende Vergütungsgrundlage besprechen wir vor der Beauftragung. Konkrete Beträge werden individuell vereinbart.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Je nach Angelegenheit können die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG maßgeblich sein. Die Berechnung hängt unter anderem von Verfahrensart und Gegenstandswert ab.
Vergütungsvereinbarung und Zeithonorar
Bei entsprechendem Bedarf kann eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Abrechnung nach Zeitaufwand geschlossen werden. Umfang und Grundlage werden vorab besprochen.
Pauschalhonorar
Für abgrenzbare Leistungen kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Ob dies für Ihr Anliegen geeignet ist, klären wir im Einzelfall.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, nennen Sie uns den Versicherer und die Versicherungsnummer. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach dem Vertrag und dem konkreten Anliegen. Deckung, Selbstbeteiligung und gegebenenfalls nicht gedeckte Kosten sollten vor der Beauftragung geklärt werden.
Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Bei begrenzten finanziellen Mitteln können je nach Angelegenheit Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Voraussetzungen und erforderliche Nachweise sind individuell zu prüfen; über staatliche Hilfen entscheidet die zuständige Stelle. Sprechen Sie Ihre wirtschaftliche Situation vor der Mandatsannahme an, damit das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann.
Pflichtverteidigung
Eine Pflichtverteidigerbestellung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen notwendiger Verteidigung. Sie bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Kosten entfallen. Ob eine Übernahme durch die Kanzlei möglich ist und welche Kostenfolgen bestehen, wird für das konkrete Verfahren geklärt.
Weiterführende Informationen: Kosteninformationen der BRAK, § 114 ZPO und § 140 StPO.
